Fakultät für Sozialwissenschaften
Masterstudiengang "Sozialarbeit in der Psychiatrie" (Master Mental Health)

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FAQ - Häufige Fragen

Wann werden die Blockveranstaltungen stattfinden?

Pro Semester finden ein 4-tägiges und vier 3-tägige Blockseminare statt (Do-So und Fr-So). Sie werden möglichst so verteilt, dass nur einmal im Monat ein Block stattfindet. Die viertägigen Seminare werden immer am Ende des Semesters (Februar bzw. Juli) abgehalten.

Ist der Studiengang bereits akkreditiert?

Der Studiengang wurde im Februar 2007 akkreditiert. Die Zulassung zum Höheren Dienst wurde erteilt.

Berechtigt der Abschluss "Master" zum Zugang zum höheren Dienst?

Der Abschluss "Master" alleine berechtigt nicht zum Zugang zum höheren Dienst. Dem Masterstudiengang "Sozialarbeit in der Psychiatrie" (Master Mental Health) wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 12.6.07 der Zugang zum Höheren Dienst erteilt.

Wieviel Zeit muss man für den Studiengang wöchtentlich ungefähr aufbringen?

Als Mittelwert und je nach Vorkenntnissen kann von einem Zeitaufwand von ca. 10 Stunden pro Woche ausgegangen werden.

Ist eine Berufstätigkeit während des Studiums erforderlich?

Eine Berufstätigkeit während des Studiums ist nicht erforderlich, wenn Sie eine mind. einjährige (19 Stunden/Woche) einschlägige Berufstätigkeit VOR dem Master-Studium nachweisen können. Wenn Sie noch kein Jahr Berufstätigkeit vorweisen können, bekommen Sie bei der Immatrikulation die Auflage, dies noch bis Anmeldung der Masterarbeit abzuleisten.

Sind Englisch-Kenntnisse erforderlich?

Englisch-Kenntnisse sind beschränkt (basics) erforderlich.

Müssen zusätzlich zu den Mastergebühren die Studiengebühren von Euro 500 gezahlt werden?

Jeder Masterstudiengang muss kostendeckend finanziert werden. Deswegen die Gebühr von Euro 7.200 (2007). Die Einführung von Studiengebühren in Bayern ist ein vollkommen anderes Thema; diese Studiengebühren betreffen nur das reguläre (bisher kostenfreie) Studium.

Im Unterschied zu den Studiengebühren für das reguläre Studium sind die Studiengebühren für Weiterbildungsmaster steuerlich voll absetzbar. Die Gebührenzahlung wird so gelegt, dass sie über drei Jahre absetzbar sind.

 

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für den Studiengang?

Siehe Zulassungsvoraussetzungen

 






Studienleitung:

Prof. Dr. M. Cramer
Hochschule München
Fakultät f. Sozialwissenschaften
Am Stadtpark 20
81243 München
eMail

 

 
 


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