" (1) Die Voraussetzungen für die Zulassung
zum Masterstudiengang Sozialarbeit in der Psychiatrie
sind:
1. Der Nachweis eines mit der Prüfungsgesamtnote
„gut“ oder besser abgeschlossenen mindestens
sechs theoretische Studiensemester umfassenden Studiums
im Studiengang Soziale Arbeit oder einem anderen
Studiengang, der in einem nachvollziehbaren Zusammenhang
mit den Zielen dieses Masterstudiums und seinen
Forschungs- und Handlungsfeldern steht, z.B. Psychologie,
Pädagogik, Soziologie, Medizin und Public Health
an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger
Abschluss an einer ausländischen Hochschule.
2. Der Nachweis einer mindestens einjährigen
einschlägigen praktischen Berufstätigkeit
nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.
3. Der Nachweis der fachlichen Eignung für
das Masterstudium im Rahmen einer Eignungsfeststellung
nach § 4 Abs. 2 dieser Satzung. "
Studienleitung:
Prof. Dr. M. Cramer
Hochschule München
Fakultät f. Sozialwissenschaften
Am Stadtpark 20
81243 München eMail