Fakultät für Sozialwissenschaften
Masterstudiengang "Sozialarbeit in der Psychiatrie" (Master Mental Health)

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Zulassungsvoraussetzungen

Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung, § 3:

" (1) Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang Sozialarbeit in der Psychiatrie sind:

1. Der Nachweis eines mit der Prüfungsgesamtnote „gut“ oder besser abgeschlossenen mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden Studiums im Studiengang Soziale Arbeit oder einem anderen Studiengang, der in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit den Zielen dieses Masterstudiums und seinen Forschungs- und Handlungsfeldern steht, z.B. Psychologie, Pädagogik, Soziologie, Medizin und Public Health an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule.

2. Der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen praktischen Berufstätigkeit nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

3. Der Nachweis der fachlichen Eignung für das Masterstudium im Rahmen einer Eignungsfeststellung nach § 4 Abs. 2 dieser Satzung. "

 

 

 






Studienleitung:

Prof. Dr. M. Cramer
Hochschule München
Fakultät f. Sozialwissenschaften
Am Stadtpark 20
81243 München
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